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03.09.2019
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Bundesrat verabschiedet Botschaft zur AHV 21

Mit der Reform AHV 21 kann das Niveau der Renten gehalten und die Finanzierung der AHV bis 2030 gesichert werden. Sie verbessert den flexiblen Beginn des Rentenbezugs und setzt Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit. An seiner Sitzung vom 28. August 2019 hat der Bundesrat die Botschaft für die Reform AHV 21 verabschiedet. Die Basis dafür bilden seine Entscheide vom 3. Juli. 
> https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-76202.html               

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