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15.11.2019
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Anpassung Beitragssätze per 1. Januar 2020

Am 19. Mai 2019 hat das Schweizer Stimmvolk das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen. Dadurch erhöhen sich die AHV-Beitragssätze per 1.1.2020 um 0.3 Prozentpunkte von 8.4 auf 8.7 Prozent. Arbeitnehmende und Arbeitgebende tragen die Erhöhung je zur Hälfte. Neu betragen die AHV/IV/EO-Lohnbeiträge 10.55%, was einen Anteil von je 5.275% für die Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden ausmacht. Auch die Beiträge der Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen werden erhöht.

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