Partnerschaft & Familie

Die Gründung einer Familie kann eine hohe finanzielle Belastung mit sich bringen. Die Sozialversicherungen sehen verschiedene Massnahmen zur Entlastung vor.

Familienzulagen

Arbeitnehmende, Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen.

Mutterschaftsentschädigung

Erwerbstätige oder selbstständige Frauen haben grundsätzlich während 14 Wochen Anspruch auf Erwerbsersatz bei Mutterschaft von 80 Prozent ihres durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt (maximal Fr. 196.- pro Tag). Die Mutterschaftsentschädigung lehnt sich organisatorisch und verfahrensmässig an die Regelungen der Erwerbsersatzordnung (EO) an.

318.750 Anmeldung Mutterschaftsentschädigung

Vaterschaftsentschädigung

Anspruchsberechtigt sind Männer, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes der rechtliche Vater sind oder dies innerhalb der folgenden sechs Monate werden und erwerbstätig oder selbstständig erwerbend sind. Sie haben in den 6 ersten Monaten nach der Geburt des Kindes Anspruch auf Erwerbsersatzentschädigung (Maximal 14 Taggelder). Das Taggeld beträgt 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens (max. CHF 196.00 pro Tag), das vor dem Beginn des Entschädigungsanspruchs erzielt wurde. Die Vaterschaftsentschädigung lehnt sich organisatorisch und verfahrensmässig ebenfalls an die Regelung der Erwerbsersatzordnung (EO) an. 

6.04 Anmeldung für eine Vaterschaftsentschädigung

318.747 Anmeldung Vaterschaftsentschädigung - Angaben des Vaters oder der Ehefrau der Mutter

Betreuungsentschädigung

Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes unterbrechen, haben Anspruch auf einen Betreuungsurlaub von maximal vierzehn Wochen, für welchen ein Anspruch auf eine Erwerbsersatzentschädigung der EO besteht. Diese vierzehn Wochen entsprechen maximal 98 Taggeldern bei einem Vollzeitpensum. Je nach Beschäftigungsgrad der erwerbstätigen Eltern kann sich die Anzahl der Urlaubstage ändern.

Die Betreuungsentschädigung ist für Eltern vorgesehen, deren minderjähriges Kind eine schwere gesundheitliche Beeinträchtigung erleidet und dadurch einen erhöhten Bedarf an Begleitung und Pflege hat. Eltern, welche die Anspruchsvoraussetzungen für die Betreuungsentschädigung erfüllen, haben Anspruch auf den damit verbundenen Urlaub bzw. den Erwerbsersatz.

6.10 Betreuungsentschädigung
318.744 Anmeldung Betreuungsentschädigung

Ehe und eingetragene Partnerschaft

Die Ehepartner und die eingetragenen Partner gelten im ganzen Jahr der Eheschliessung als verheiratet. Im Jahr der Ehescheidung oder der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft ist das individuelle Einkommen und Vermögen für die Beitragsberechnung massgebend.

Splitting-Verfahren

Im so genannten Splitting-Verfahren werden die Versicherungsbeiträge von verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Personen während der Kalenderjahre der Ehe/Partnerschaft geteilt und gegenseitig gutgeschrieben.

Medizinische/berufliche Massnahmen, Hilflosenentschädigung, Hilfsmittel

Ihr Kind ist durch eine Behinderung eingeschränkt? Die IV-Stellen können Ihr minderjähriges Kind und Jugendliche bis zum 20. Altersjahr durch medizinische und berufliche Massnahmen, Hilflosenent-schädigung sowie durch die Abgabe von Hilfsmitteln unterstützen.

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