Militär & Zivildienst/Zivilschutz
Für die Dauer Ihres Militär-, Zivildienstes oder Zivilschutzes haben Sie Anspruch auf einen Erwerbsersatz. Wenn Sie in einem Anstellungsverhältnis sind, erhält Ihr Arbeitgeber die Erwerbsersatzleistung. Andernfalls erhalten Sie die Entschädigung direkt.
EO für Rekrutinnen und Rekruten
Erwerbsersatz
Sie erhalten von den Rechnungsführern bzw. der Vollzugsstelle für jeden Dienst eine Meldekarte über die geleisteten Diensttage. Diese leiten Sie vollständig ausgefüllt weiter an Ihren Arbeitgeber. Nichterwerbstätige leiten ihre Meldekarte an die kantonale Ausgleichskasse des Studienortes oder des Wohnsitzkantons weiter. Ohne Meldekarte wird keine Entschädigung ausgerichtet."