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22.04.2020
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Corona Info

Corona Erwerbsersatzentschädigung

Video Corona Erwerbsersatzentschädigung für Selbständigerwerbende
Video Corona Erwerbsersatzentschädigung für Eltern
Video Corona Erwerbsersatzentschädigung bei Quarantäne

Die Auszahlung der neuen Entschädigung für den Erwerbsausfall wegen der Coronakrise läuft über die AHV-Ausgleichskassen.

Formular/Anmeldung 
Grund: Unterbruch Erwerbstätigkeit wegen Quarantänemassnahme (Arbeitgeber)
Grund: Ausfall Fremdbetreuungsmöglichkeiten für Kinder (Arbeitgeber) 
Grund: Unterbruch Erwerbstätigkeit wegen Quarantänemassnahme (Arbeitnehmer) 
Grund: Ausfall Fremdbetreuungsmöglichkeiten für Kinder (Arbeitnehmer)

> weitere Informationen

Weitere Auswirkungen auf den Beitragsbezug

  1. Gemäss Artikel 41bis der Verordnung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) Absatz 1bis sind auf Beiträgen, für die in direktem Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) ein Zahlungsaufschub nach Artikel 34gewährt wird, ab dem Zahlungsaufschub keine Verzugszinsen zu bezahlen.

    Der Bundesrat hat entschieden, die Verzugszinsen für im Zusammenhang mit der aktuellen Krise gewährte Zahlungsaufschübe während 6 Monaten zu sistieren. Dies gilt ab sofort.

  2. Ab sofort und vorläufig bis Ende Juni 2020 gilt ein Mahnungsaufschub für Beitragsforderungen.

Die Betreibungsverfahren sind seit gestern, 19. März, bis zum 19. April generell ausgesetzt. Neue Betreibungen können also vorläufig nicht eingeleitet werden und laufende Betreibungen werden sistiert. Wir werden Sie rechtzeitig über die nach Ablauf geltenden Vorgehensweisen informieren.

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