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22.06.2021
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Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
Die Überbrückungsleistungen richten sich an Personen, die nach dem vollendeten 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden. Sie sollen die Existenz ausgesteuerter älterer Personen bis zum Erreichen des Rentenalters sicherstellen.
Wer Anspruch auf Überbrückungsleistungen erhebt, muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere müssen die Personen vorher genügend lang in der Schweiz erwerbstätig gewesen sein und dürfen nur wenig Vermögen besitzen.
Sie können Ihren Anspruch auf Überbrückungsleistungen bei der zuständigen Durchführungsstelle Ihres Wohnortes geltend machen (Kantonale Ausgleichskasse).
Merkblatt 5.03